Microsofts Rechtsabteilung muss sich erneut mit einer Patentklage beschäftigen. Aktuellen Berichten zufolge beschuldigt die amerikanische Firma Impulse Technology den Redmonder Konzern, mit der Bewegungssteuerung Kinect mehrere Patente verletzt zu haben.
Unter anderem wird eine Methode erwähnt, mit der Bewegungen in dreidimensionalen Räumen verfolgt und berechnet werden können. Darüber hinaus umfasst die Klage ein Lernsystem, das den Spieler pädagogisch und kognitiv herausfordert. Insgesamt geht es in der Klage um sieben Patentrechtsverletzungen.
Microsoft wurde schon vor geraumer Zeit über die Verletzungen informiert, erklärt Impulse Technology. Gleichzeit konfrontiert das klagende Unternehmen den Kinect-Hersteller mit dem Vorwurf, die Patente ganz bewusst verletzt zu haben. Aus diesem Grund strebe Impulse Technology eine einstweilige Verfügung sowie Schadenersatz an, heißt es weiter. Gleichzeitig soll Microsoft die Anwalts und Gerichtskosten erstatten.
Neben Microsoft beschuldigt Impulse Technology auch verschiedene Entwicklerstudios – darunter Electronic Arts, Sega und Konami – Spiele verkauft zu haben, die Patente des Unternehmens verletzen.














Also mir gehen diese Patenthocker inzw. tierisch auf die Nerven, melden eine allgemein beschriebene Technologie zum Patent an und bekommen die auch noch und danach … NICHTS! Aber wenn dann jemand sowas baut, kommen diese schleimigen, widerlichen Dinger, sofort aus ihren Löchern gekrochen und klagen auf generelles verbot, lassen aber davon ab, wenn die Geld bekommen.
Ein Patent sollte es nur dann geben, wenn ein funktionsfähiger Prototyp gebaut wurde, und dann auch nur für diese Herangehensweise gelten.
Unsere Politik sollte Länder, die allgemeinformulierte Patente zulässt öffentlich Ächten und diese Patente nicht anerkennen, wenn es die UN verlangt, so wäre eine Austrittsdrohung (und ggf. Umsetzung dieser) angebracht.
@GerDirkO
Dem kann ich nur zustimmen. Da kommt eine Idee die funktionieren könnte und dann sind sie aber zu feige um es selbst herzustellen. Es wird gewartet bis jemand was ähnliches macht und dann wird geklagt und auch noch auf Gewinnbeteiligung berufen. Das ist doch der einfachste Weg um Geld zu machen und gehört eigentlich verboten.
Der Beantragende sollte zumindest vorlegen können, dass er sein Produkt auch theoretisch herstellen (Prototyp) und auch vermarkten könne.