Die Verbraucherschützer des VZBV teilen auf der offiziellen Projektseite mit, dass das gegen Electronic Arts eingeleitete Unterlassungsverfahren zum Abschluss gebracht werden konnte. Stein des Anstoßes war eine Zusatzsoftware, die Käufer der PC-Fassung von “Battlefield 3″ aus dem Internet laden mussten, damit das Spiel überhaupt gestartet werden kann.
“Lange Zeit blieb offen, was diese Software auf dem Rechner der Spieler veranstaltet”, so die Verbraucherschützer. “In Verbindung mit einer missverständlichen Formulierung in den Geschäftsbedingungen, tat sich der Verdacht auf, die Software würde den gesamten Rechner der Nutzer auf weitere Lizenzen scannen. Das vzbv-Projekt ‘Verbraucherrechte in der digitalen Welt’ nahm die Diskussion auf und überprüfte sowohl die Spieleverpackung als auch die von Electronic Arts verwendeten Geschäftsbedingungen.”
Electronic Arts hat mittlerweile eine Unterlassungserklärung unterzeichnete und sich damit verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Im Klartext bedeutet dies: “Nach Abgabe der Unterlassungserklärung wird Electronic Arts in Zukunft sicherstellen, dass die Verbraucher bereits vor dem Kauf einer Software alle relevanten Informationen erhalten (zum Beispiel erforderliche Internetverbindung oder Installation einer Zusatzsoftware).”
“Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen, den Verbrauchern die Möglichkeit zu verschaffen, in zumutbarer Weise bei Vertragsschluss Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlangen.”
Alle weiteren Details findet ihr hier.













