
Mitte September mahnte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VzbV) Valve wegen den im August geänderten Geschäftsbedingungen der Steam-Plattform ab und forderte das Unternehmen auf, diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Nachdem diese ursprünglich zum 26. September fällig gewesen wäre, räumte man Valve eine Fristverlängerung bis zum 10. Oktober ein. Doch auch dieses Mal weigerten sich die Verantwortlichen von Valve, die besagte Unterlassungsserklärung abzugeben.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VzbV) hat nun die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen Valve einzuleiten. Ob dies in der Tat geschehen wird, ist allerdings noch unklar. Wir halten euch natürlich auf dem Laufenden, sobald sich diesbezüglich neue Details ergeben.
Weitere Details zu den Forderungen der Verbraucherschützer findet ihr hier.











